Am 25.05.2018 trat die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese gilt auch für Weinbaubetriebe. Bei Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
Darüber hinaus möchten wir Sie informieren, dass Steuerberater keine Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO sind. Somit müssen unsere Mandanten keine AV-Verträge mit uns schließen.
Die deutsche Datenschutzkonferenz erläutert in einem Kurzpapier, dass die Tätigkeit eines Steuerberaters sowie eines Wirtschaftsprüfers die Inanspruchnahme fremder Fachleistungen bei einem eigenständig Verantwortlichen, für die bei der Verarbeitung (einschließlich Übermittlung) personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO gegeben sein muss, ist.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung ist für uns an anderen Stellen relevant. Wir nehmen unsere Verantwortung sehr ernst. Unsere Mandanten können sich jederzeit nach dem Datenschutzniveau in unserer Kanzlei erkundigen.