Steuer­­beratung für
Weinbaubetriebe

 

Unsere Leistungen

Für die steuerliche Beratung von Wein­bau­be­trieben braucht man Spezial­wis­sen. Dieses Spezialwissen ist bei der Winzerbuchstelle ge­bün­delt vorhanden.
Zum Vorteil der Winzer werden die laufenden steuer­li­chen Verpflichtungen schnell und kom­pe­tent bearbeitet. Außerdem werden alle rechtlichen Möglichkeiten zur Steuerersparnis wahr­ge­nom­men. 

Steuererklärung

Steuererklärung für Sie persönlich

Mit der Steuererklärung erfüllen Sie die gesetzlichen Pflichten gegenüber den Finanzbehörden. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir dabei alle Möglichkeiten einer Steuerersparnis ausschöpfen. Haben Sie umfangreiche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen, werden die Steuererklärungen von hierauf spezialisierten Mitarbeitern bearbeitet.

Weitere Dienstleistungen für Sie

  • Überprüfung der Steuerbescheide
  • Einlegen von Einsprüchen bei fehlerhaften Bescheiden oder bei anhängigen Verfahren
  • Wir stellen Stundungsanträge, falls Sie größere Nachzahlungen nicht sofort leisten können
  • Wir passen die Vorauszahlungen nach Rücksprache mit Ihnen an die aktuelle Einkommenssituation an
  • Sie erhalten von uns vorab eine Checkliste, damit Sie keinen steuerlich relevanten Beleg vergessen

Betriebliche Steuererklärung

Ist Ihr Weingut eine eingetragene Kapitalgesellschaft erstellen wir die Steuererklärung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Betriebsprüfungen

Unternehmen müssen bei einer Betriebsprüfung alle Daten der Lohn- und Finanzbuchhaltung den Prüfern in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Durch den Einsatz spezieller Prüf-Software des Finanzamtes wird die Intensität und Genauigkeit der Prüfungen ständig erhöht.

Wir sorgen dafür, dass Sie alle Vorgaben erfüllen und die Betriebsprüfungen reibungslos ablaufen.

Unsere Dienstleistungen bei Betriebsprüfungen

  • Besprechung des möglichen Prüfungsablaufs im Vorfeld
  • Wir stellen Räumlichkeiten und EDV zur Verfügung
  • Wir geben den Prüfern Auskunft und begleiten den Prüfungsprozess
  • Wir kontrollieren die Prüfungsfeststellungen und den Prüfungsbericht
  • Wir stellen notwendige Anträge vor, während und nach den Prüfungen
  • Wir geben Ihnen Empfehlungen zum Verhalten und zur Mitwirkung während der Prüfung

Zusätzlich stehen wir Ihnen für diese Tätigkeit zur Verfügung:

  • Wir kontrollieren die relevanten Unterlagen vor der Betriebsprüfung
  • Wir prüfen die geänderten Steuerbescheide und legen ggf. Rechtsbehelf ein
  • Wir vertreten Sie in Steuerstrafsachen

Jahresabschlüsse

Die Finanzbuchführung mündet am Ende des Wirtschaftsjahres im Jahresabschluss. Der Jahresabschluss ist die Grundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens, aber auch Grundlage für

• Ihre Bonität
• den Unternehmenswert
• für öffentliche Förderungen

Mit dem Jahresabschluss wird die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage Ihres Weingutes transparent dargestellt. Wir nutzen die Spielräume bei der Bewertung, z. B. von Rebanlagen und Weinvorräten, oder auch beim Ansatz von Rückstellungen, um die Steuerbelastung zu minimieren.

 

Ihre Vorteile unserer Dienstleistung

  • Wir besprechen mit Ihnen einen vorläufigen Jahresabschluss.
  • Wir besprechen mit Ihnen den fertigen Jahresabschluss und erstellen Ihnen bei Bedarf einen Erläuterungsbericht.
  • Wir erstellen Ihnen Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen, soweit erforderlich.
  • Wir erläutern Ihre Jahresabschlüsse auch gegenüber Ihrem Kreditinstitut und gegenüber Gesellschaftern.

Finanzbuchführung

Die Finanzbuchhaltung spiegelt Ihre Geschäftstätigkeit ab. Sie erstellen sie nicht nur für die Finanzverwaltung. Sie gibt Ihnen wichtige Informationen zur Steuerung Ihres Weingutes. Vertrauen Sie uns Ihre Finanzbuchhaltung an.

Ihre Vorteile mit unserer Finanzbuchführung

  • Die Finanzbuchhaltung entspricht immer den gesetzlichen Vorschriften
  • Die Meldepflichten gegenüber dem Finanzamt erfolgen fristgerecht
  • Für Ihre Belege bieten wir Ihnen ein digitales Belegarchiv an
  • Wir prüfen die Belege nach den gesetzlichen Vorschriften und weisen Sie darauf hin, was notwendigerweise geändert oder ergänzt werden muss
  • Sie erhalten monatlich/ vierzehntägig/ wöchentlich aussagefähige betriebswirtschaftliche Auswertungen, da wir auch unterjährig Abgrenzungsbuchungen und Abschreibungen vornehmen
  • Sie erhalten eine Offene-Posten-Liste
  • Auf Wunsch übernehmen wir auch für Sie das Forderungsmanagement

Weitere Dienstleistung die wir für Sie erbringen

  • Wir stellen einen Controlling-Report mit aussagefähigen Kennzahlen zur Verfügung, der Ihnen auch als Frühwarnsystem dient

  • Wir führen für Sie eine Unternehmensplanung durch, sodass Sie regelmäßig einen Soll-Ist-Vergleich haben

  • Wir besprechen mit Ihnen die Abweichungen und beraten Sie betriebswirtschaftlich, damit Sie Ihre Ziele erreichen

      Lohnbuchführung

      Lohnbuchführung ist schon lange viel mehr, als nur die korrekte Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

       

      • Erstellung der monatlichen Lohn-/Gehaltsabrechnungen
      • Anfertigung und Einreichung der Lohnsteueranmeldung
      • Erstellen der übrigen gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen (Krankenkassen)
      • Begleitung der FA-Prüfungen, Prüfungen der deutschen Rentenversicherung sowie vom Zoll
      • Erstellung von Bescheinigungen

      Unternehmen Online

      Durch Nutzung neuester Technologien besteht bei uns neben der klassischen auch die Möglichkeit der digitalen Betreuung. Hierzu nutzen wir Unternehmen Online.

      Steuergestaltung

      Soweit möglich zeigen wir Ihnen steuersparende Gestaltungsmöglichkeiten auf und setzen diese für Sie um. Insbesondere bei geplanten Investitionen stehen wir Ihnen vorab zur Beratung zur Verfügung.

      • Senkung der laufenden Steuerbelastung
      • Wahl der optimalen Rechtsformwahl bzw. Rechtsformwechsel
      • Nachfolgeberatung und Erbregelung
        Außensteuerrecht

      Steuern verringern den Gewinn und die Liquidität Ihres Unternehmens. Steuern lassen sich zwar nicht vermeiden, aber wir können Ihnen helfen, Ihre steuerliche Belastung auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

        Rechtsdurchsetzung

        Auch die Finanzbehörden stehen unter dem Druck ständiger Veränderungen und neuer Gesetze. Es bleibt deswegen nicht aus, dass auch Steuerbescheide fehlerhaft sind. Wir beantragen bei Ihrem Finanzamt Berichtigungen und legen bei Bedarf Einspruch oder Klage ein.

        Im Klagefall vertreten wir Ihre Interessen vor dem Finanzgericht.

        Winzerbuchstelle Krieger
        Am Kronwerk 1
        76829 Landau

        Se­kre­ta­ri­at
        06341 - 9244 30
        info@winzerbuchstelle.de
        www.winzerbuchstelle.de

        Termine nach Vereinbarung

        Eine Marke der Kanzlei Krieger & Team

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